NSA-Skandal: US-Geheimgericht winkte wieder alle Überwachungsanträge durch
Auch 2015 scheiterte die US-Regierung in keinem einzigen Fall mit ihrem Wunsch nach Überwachung: Das zuständige Geheimgericht winkte fast 1500 Anträge durch. Darüber hinaus wurden fast 50.000 National Security Letter ausgestellt.
Das zuständige US-Geheimgericht FISC hat im vergangenen Jahr nicht einen einzigen Antrag von Geheimdiensten auf elektronische Überwachungsmaßnahmen abgelehnt. Wie Reuters vorab unter Berufung auf die noch zu veröffentlichenden Daten des US-Justizministeriums berichtet, genehmigte der Foreign Surveillance Intelligence Court 2015 alle 1457 Überwachungsanträge. Das waren noch einmal fast 100 mehr als im Jahr davor, als 1379 eingegangen und ebenfalls ausnahmslos genehmigt worden waren. Für Kritiker verfestigt sich damit das Bald eines Gerichts der Ja-Sager („rubber stamp“).
Geheimgericht erlaubt Überwachungen
Das vor Jahrzehnten eingerichtete und seitdem immer geheim tagende Gericht war im Zuge der Snowden-Enthüllungen bekannt geworden, weil es viele der kritisierten Überwachungsmaßnahmen abgenickt hat. Bis zu einer Reform im vergangenen Jahr hatten vor den Richtern jeweils nur Vertreter der Geheimdienste ihre Wünsche nach Überwachung darlegen können, ohne dass jemand dagegen argumentierte. Der USA Freedom Act sollte das ändern und der Regierung jeweils einen Anwalt gegenüber stellen. Daraus wurde am Ende aber keine Verpflichtung, kritisierte die Electronic Frontier Foundation. Die neuen Zahlen verdeutlichen nun, wie wenig sich geändert hat.
Insgesamt seien im vergangenen Jahr auch 48.642 National Security Letter beantragt worden, schreibt die Nachrichtenagentur weiter. Mehr als drei Viertel davon hätten sich gegen Ausländer gerichtet. Das ganze Ausmaß dieser jeweils vom Empfänger geheim zu haltenden Überwachungsverfügungen lässt sich anhand der bloßen Zahl aber nicht abschätzen. So hätte ein einziger National Security Letter gegen den E-Mail-Provider Lavabit so weitgehende Einschränkungen der Datensicherheit aller Kunden bedeutet, dass der Betreiber seinen Dienst lieber ganz geschlossen hat. Offiziell hatte sich diese Verfügung nur gegen einen Kunden gerichtet – Edward Snowden.
Quelle: http://heise.de/-3195003