Im Streit zwischen CDU/CSU und SPD um die Störerhaftung hat es offenbar einen Durchbruch gegeben: Die Koalition einigte sich einem Medienbericht zufolge darauf, das sogenannte Provider-Privileg deutlich auszuweiten und damit offene WLANs zu erleichtern.

Wenige Tage nach dem Machtwort der Bundeskanzlerin haben sich die Vertreter von SPD und Union im Bundestag offenbar darauf geeinigt, die Störerhaftung abzuschaffen. Wie Spiegel Online berichtet, sollen auch private und neben-gewerbliche Anbieter (wie Restaurant-Besitzer) das sogenannte Provider-Privileg für sich in Anspruch nehmen können. Sie müssen ihr WLAN dann auch weder mit einer Vorschaltseite noch mit einem Passwort sichern und können sie dann tatsächlich öffnen. Die dazu nötigen Änderungen des geplanten WLAN-Gesetzes sollen demnach schon in der kommenden Sitzungswoche beschlossen werden und könnten dann ab Herbst in Kraft treten.

Nach einer Vorentscheidung des Europäischen Gerichtshofs waren sich CDU/CSU und SPD im Prinzip einig, dass die Anbieter offener Funknetze von der sogenannten Störerhaftung befreit werden sollen. Bis zuletzt umstritten war dabei aber, wie weit der Gesetzgeber gehen soll. Die Union hatte darauf gedrungen, dass Nutzer zumindest über eine Vorschaltseite zur Einwilligung in Vertragsbedingungen gezwungen werden sollen, um insbesondere Urheberrechtsverletzungen einzudämmen. Das ist nun aber offenbar zugunsten wirklich offener WLANs vom Tisch. Die Störerhaftung ist eine deutsche Besonderheit, die immer wieder für Frust gesorgt und die Verbreitung offener WLANs verhindert hatte.

[Update 11.05.2016 11:18]:

Mittlerweile bestätigte der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil, dass sich die Koalitionsparteien am Mittwochmorgen auf die Abschaffung der Störerhaftung geeinigt haben. „Ich freue mich sehr darüber, dass wir heute einen Durchbruch beim Thema WLAN erzielen konnten. Damit setzen wir eines der zentralen Ziele der Digitalen Agenda um. Der Weg für mehr freies WLAN in Deutschland ist damit endgültig frei“, erklärte Klingbeil gegenüber dpa.

Durch die Störerhaftung mussten die Betreiber von offenen WLANs für die Missetaten von Usern dieser Netze mithaften. Die privaten Betreiber von Hotspots galten beim Fehlverhalten von Nutzern – etwa beim illegalen Download von Songs oder Filmen – als „Mitstörer“ und konnten entsprechend zur Verantwortung gezogen werden. Künftig genießen auch private oder nebengewerbliche Anbieter wie Restaurant-Besitzer das Haftungsprivileg von gewerblichen Internet-Providern. Die Koalitionsparteien einigten sich auch darauf, den offenen WLAN-Zugriff ohne eine technische Hürde wie eine Zugangsverschlüsselung oder eine Vorschaltseite zu ermöglichen.

Quelle: http://heise.de/-3203286