EU-Kommission hebt Beschränkungen für Roaming auf
Roaming in der EU soll ab Sommer 2017 fast ganz frei sein. Was nicht geht: sich mit preisgünstigen SIM-Karten aus Lettland einzudecken.
Im Juli 2017 sollen die Roaming-Gebühren in der Gemeinschaft grundsätzlich fallen. Nutzer müssen dafür allerdings SIM-Karten aus ihrem Wohnsitzland verwenden. Damit sollen sie daran gehindert werden, mit Verträgen in Niedrigpreisländern zu telefonieren, haben EU Vizepräsident Andrus Ansip und Digitalkommissar Günther Oettinger nun in Brüssel erläutert. Nutzer sollen also mit ihren normalen Mobilfunkverträgen innerhalb der EU ohne weiteren Aufpreis telefonieren, SMS und Daten nutzen können. Die Kommission reagierte damit auf die massive Kritik an der ursprünglich ins Auge gefassten 90-Tage-Regel.
Gegen Missbrauch
Das Wohnsitzlandprinzip soll verhindern, dass Europas Nutzer sich künftig mit Verträgen aus Nachbarländern eindecken, in denen das Telefonieren wesentlich günstiger ist. Die Preise für mobile Kommunikation seien in Lettland um das Sechseinhalbfache niedriger als in Irland, der regulierte Preis für die Gebühren in Frankreich sei fünfmal höher als der in Lettland, sagte Oettinger. Mit dem Wohnsitzlandprinzip wollen die Kommissare die Investitionen von Providern schützen und Kostenunterschiede in den Mitgliedsländern würdigen.
Ob eine solche „Missbrauchsaufsicht“ praktikabel ist und welche Art von Kriterien dafür gelten sollen, das sollen in den kommenden Wochen Gespräche der EU-Telecomregulierungsbehörde BEREC und Konsultationen mit den Unternehmen ergeben. Unternehmen müssten neue Algorithmen einsetzen, um zu prüfen, ob jemand dauerhaft per Vertrag aus einem Land telefoniert, das er nie besucht hat, räumten Ansip und Öttinger ein. Aber das könne ja nicht so schwer sein. EU-Pendler – zum Beispiel EU-Kommissare oder Journalisten – gehörten klar zu den Nutznießern der Neuregelung.
Roaminggebühren für ungewöhnliche Nutzung
Als mögliche Hinweise auf einen Missbrauch sieht die Kommission ein eklatantes Missverhältnis von heimischem zu Roamingverkehr oder auch die lange Inaktivität einer SIM-Karte sowie die Nutzung mehrerer SIM-Karten eines Nutzers fürs Roaming. Wer keine gute Erklärung für seine ungewöhnliche Nutzung hat, für den kann eine Roaminggebühr berechnet werden. Die Kommission schlägt dafür 0,04 Euro/min bei Telefonaten, 0,01 Euro pro SMS und 0,0085 Euro pro MByte im Datenverkehr vor. Im Streitfall soll die Regulierungsbehörde eingeschaltet werden.
Die gleichen Roaminggebühren sollen auch jenen Telecomunternehmen zugestanden werden, die eine besondere Marktsituation geltend machen können. Auch diesen Sonderfall sollen die Telecomregulierungsbehörden prüfen. Die Vorschläge müssen nach der Beratung durch die BEREC von den EU-Mitgliedsstaaten und dem Parlament verabschiedet werden.
Quelle: https://heise.de/-3328892