Berliner Datenschutzbeauftragte: Behörden dokumentieren Einsatz Stiller SMS nur unzureichend
Stille SMS werden eingesetzt, wann und wieso wird aber häufig nicht genau dokumentiert, kritisiert die Berliner Datenschutzbeauftragte. Betroffene würden außerdem nur unzureichend benachrichtigt, wenn Stille SMS gegen sie verwendet wurden.
Im ersten Halbjahr 2016 erlebte der Einsatz der Ermittlungsinstrumente Stille SMS und Funkzellenauswertung bei den Bundesbehörden ein Allzeithoch. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, hat derweil den Einsatz von Stillen SMS in Berlin stichprobenartig anhand staatsanwaltlicher Ermittlungsakten geprüft. Smoltczyk hat hierbei „gravierende Mängel“ festgestellt.
Einsatz nicht begründet
Smoltczyk lagen für ihre Untersuchung Daten aus dem Zeitraum vom 1. Dezember 2014 bis zum 31. August 2015 vor. In dem festgelegten Zeitraum wurden in 257 Verfahren insgesamt 89.018 Stille SMS durch die Berliner Polizei versandt. Diese Zahlen waren der Datenschutzbeauftragen auf Anfrage vom Berliner Polizeipräsident übermittelt worden. Um die Daten stichprobenartig zu überprüfen, nahm Smoltczyk im Juni diesen Jahres Einsicht in 38 Akten.
In über 80 Prozent der geprüften Fälle sei der Einsatz von Stillen SMS aus den Akten nicht erkennbar gewesen, erklärt Smoltczyk. In jedem dritten geprüften Fall war zudem „die Erforderlichkeit des Einsatzes von Stillen SMS nicht ersichtlich“.
Die Staatsanwaltschaft habe regelmäßig gerichtliche Beschlüsse für die Durchführung von TKÜ-Maßnahmen oder die Abfrage von Verkehrsdaten beantragt, sei aber in den Anträgen nicht auf den geplanten Einsatz eingegangen. Die „Zulässigkeit und die Erforderlichkeit der Maßnahmen“ wurden nicht begründet oder in sonstiger Weise dokumentiert, so die Datenschutzbeauftragte.
Nicht benachrichtigt, nicht gelöscht
Den Benachrichtigungs- und Löschungspflichten seien die Behörden auch nicht nachgekommen. Wie Smoltczyk darlegt, wurden in der überwiegenden Zahl der geprüften Fälle die Betroffenen entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht benachrichtigt oder die Gründe für nicht erfolgte Benachrichtigungen nicht aktenkundig gemacht.
Falls benachrichtigt wurde, seien die Betroffenen „nachträglich allenfalls allgemein über den Einsatz von Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung“ informiert worden. Auf den Versand von Stillen SMS haben man dabei nicht hingewiesen. Die Betroffenen hätten deshalb „mangels Kenntnis der Maßnahme“ keine Möglichkeit gehabt, „die Rechtmäßigkeit des Einsatzes gerichtlich überprüfen zu lassen“. Eventuell lasse sich hierdurch die „fehlende Rechtsprechung zum Einsatz von Stillen SMS“ erklären, so Smoltczyk.
Die Beauftragte rät dazu, mittels Dienstanweisungen, Belehrungen und der Einführung neuer Verfahrensschritte die Dokumentation des Einsatzes Stiller SMS sicherzustellen. Gleiches gilt für die Benachrichtigungs- und Löschungspflichten – auch hier müsse dokumentiert werden, was die Behörde getan hat und gleichzeitig mehr informiert und gelöscht werden.
Fehlende Rechtsnorm
Grundsätzlich mahnt Smoltczyk die Schaffung einer „normenklaren, bereichsspezifischen Rechtsgrundlage“ für Stille SMS an. Mit dem Einsatz von Stillen SMS greife man tief „in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ ein. Es bedürfe daher „klar definierter gesetzlicher Grenzen sowie einer sorgfältigen und nachprüfbaren Durchführung der Maßnahmen“, erklärt Smoltczyk.
Im ersten Halbjahr 2016 verschickten die Bundesbehörden mit rund 210.000 so viele Stille SMS wie noch nie. Der Einsatz bei der Bundespolizei nahm 2,2-fach und beim Bundesamt für Verfassungsschutz 1,6-fach zu. Das Bundeskriminalamt (BKA) verschickte im ersten Halbjahr 2016 Stille SMS allerdings in rund 47.000 Fällen um den Faktor 0,4 zurückhaltender wie im Halbjahr zuvor.
Quelle: http://heise.de/-3307609